Energieberatung und energetische Gebäudesanierung
Die Erstellung eines energetischen Konzeptes sowohl für den Neubau als auch für das zu sanierende Bestandsgebäude ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Vor allem im Rahmen der geforderten CO2 Einsparung gilt es, Bauteile und Anlagenkomponenten effizient zu kombinieren.
Gesetzlich geforderte Nachweise wie z.B. nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) können von uns für Wohn- und Nichtwohngebäude erstellt werden. Ebenso die benötigten Energieausweise, z.B. für den Verkauf oder die Vermietung.
Zur wirtschaftlichen Einhaltung der GEG-Anforderungen kann es hilfreich sein, Optimierungen bei den Nachweisen durchzuführen. Beispielsweise können von uns Wärmebrücken detailliert nachgewiesen werden. Dies führt in der Regel zu deutlich wirtschaftlicheren Lösungen, ebenso die exakte Eingabe der Anlagenkomponenten.
Nachweise im Bereich der Bauakustik
Der Schallschutz spielt heutzutage eine immer größere Rolle. Das betrifft nicht nur den Neubaubereich, sondern ebenso die Bestandssanierung. Durch unsere langjährige Erfahrung können hierfür sinnvolle und effiziente Lösungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder der jeweiligen Fachplaner entwickelt werden.
Förderprogramme für energetische Maßnahmen
Energetische Förderprogramme können eine attraktive Ergänzung im Rahmen der Immobilienfinanzierung sein. Hierbei ist vor allem die KfW mit mehreren unterschiedlichen Programmen sicherlich führend in der Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Ob sich ein Förderprogramm für einen Neubau oder eine Bestandssanierung aus wirtschaftlicher Sicht lohnt, wie Anträge zu stellen sind bzw. was hierbei zu beachten ist, wird von uns analysiert und Ihnen verständlich aufbereitet. Als Grundlage hierfür dienen uns folgende Qualifikationen:
- Eingetragen in die Liste der „Energie-Effizienz-Experten.de“. Damit können Leistungen im Bereich des KfW-Effizienzhauses oder bei den KfW-Einzelmaßnahmen übernommen werden. Ebenso die geforderte energetische Baubegleitung im Rahmen der KfW-Förderung.
- Zugelassen bei der BAFA für die Vorortberatung mit Eintragung vom 01.09.2005 um eine Vorortberatung nach den Vorgaben der BAFA durchzuführen und Zuschüsse für energetische Gebäudesanierungen zu beantragen (früher Programm 430 bei der KfW, jetzt BAFA).
Thermische Bauphysik
Schutz des Gebäudes vor Energieverlust durch schlecht gedämmte Bauteile dient nicht nur der CO2 Einsparung. Nicht zu unterschätzen ist die gewünschte Behaglichkeit von Räumen. Diese steht in direktem Zusammenhang mit den uns umgebenden Oberflächentemperaturen. Eine Optimierung dieser Temperaturen dient also dem Wohnkomfort und auch der Vermeidung von Schimmelpilz an Wandinnenoberflächen durch z.B. höhere Oberflächentemperaturen. Für uns ist es möglich durch Berechnung von Wärmebrücken die Rahmenbedingungen für ein gesundes Wohnklima zu schaffen.
Auch Nachweise gegen eine Überhitzung des Gebäudes, den sogenannten sommerlichen Wärmeschutz, können von uns geführt werden. In einigen Fällen reicht ein vereinfachter Nachweis nicht mehr aus, so dass die Räume über eine thermische Simulation nachgewiesen werden müssen. Diese Nachweisverfahren können von uns durchgeführt und die Ergebnisse verständlich zusammengetragen werden.
Hygrothermische Nachweise
Durch spezielle Bauweisen oder aus Normvorgaben ergeben sich Anforderungen an den Feuchteschutz, die nur mittels einer instationären hygrothermischen Simulation nachgewiesen werden können. Beispielsweise bei nicht hinterlüfteten Blechdächern oder bei Verwendung einer Innendämmung. Diese Bauteile können durch uns optimiert und die erforderlichen Nachweise geführt werden. Hierfür werden auch Hinweise oder Ausarbeitungen über die erforderlichen Detailanschlüsse erstellt und mit den anderen Fachplanern abgestimmt.