Tragwerksplanung (Statik):

Im Bereich der Trag­werks­pla­nung wer­den von uns alle Leis­tun­gen ange­bo­ten. Die­se bezie­hen sich in der Regel auf die Grund­la­gen­er­mitt­lung, also die Fest­le­gung der gewünsch­ten Zie­le mit anschlie­ßen­der Vor­be­mes­sung ein­zel­ner Sys­te­me oder Bau­tei­le. Im Anschluss fin­det die Ent­wurf- und Geneh­mi­gungs­pla­nung statt, sozu­sa­gen die Ver­fei­ne­rung der ers­ten Berech­nungs­er­geb­nis­se bis zur Erstel­lung einer prüf­fä­hi­gen sta­ti­schen Berech­nung. Die Berech­nung beinhal­tet immer einen Posi­ti­ons­plan zur bes­se­ren Über­sicht und Nachvollziehbarkeit.
Die­se sta­ti­schen Ergeb­nis­se sind die Grund­la­ge zur Erstel­lung der Beweh­rungs- bzw. Schal­plä­ne. Ergänzt wer­den die­se bei Bedarf durch ver­tie­fen­de Kon­struk­ti­ons­plä­ne. Ob bei einem Bau­vor­ha­ben alle ein­zel­nen Schrit­te not­wen­dig sind, muss auf Basis der jewei­li­gen Anfor­de­run­gen bestimmt wer­den. Bei Bestands­ge­bäu­den sind in der Regel aus­führ­li­che Details für den Über­gang vom Bestands- zum Neu­bau­teil erfor­der­lich. Hier­für wird bereits bei der sta­ti­schen Berech­nung ein Posi­ti­ons- und Kon­struk­ti­ons­plan erstellt, also eine Kom­bi­na­ti­on aus zwei unter­schied­li­chen Leistungsphasen.
evtl. Bei­spiel für Beweh­rungs­plan und Bei­spiel für Kon­struk­ti­ons- und Positionsplan.

Tragwerksplanung (Statik) im Bestand:

Umbau­ten im Bestand erfor­dern ein gro­ßes Fach­wis­sen und viel Erfah­rung. Durch die zahl­reich durch­ge­führ­ten Umbau­ten ver­fü­gen wir über bei­des. Bei­spiels­wei­se bei der Ertüch­ti­gung bestehen­der Holz­bal­ken­de­cken, bei der Pla­nung von Brett­sperr­holz­de­cken (Mas­siv­holz­de­cken) oder von Holz-Beton-Ver­bund­de­cken. Jede Sanie­rungs­art bringt Vor­tei­le, aber birgt auch Risi­ken. Durch eine aus­führ­li­che Ana­ly­se im Vor­feld wird ein mög­lichst opti­ma­les Sanie­rungs­sys­tem ermit­telt, auch unter Berück­sich­ti­gung der Schall- und Brandschutzanforderungen.

Kleinere statische Umbaumaßnahmen im Bestand:

Des Öfte­ren wer­den in Bestands­ge­bäu­den Räu­me durch Wand­öff­nung oder Wand­ent­fer­nung zusam­men­ge­legt. Hier­für ist dann in der Regel eine sta­ti­sche Ein­schät­zung über die Mach­bar­keit erfor­der­lich. Wir pla­nen und beglei­ten sol­che Maß­nah­men. Nach Vor­ort­be­sich­ti­gung und Durch­sicht der Bestands­un­ter­la­gen (falls vor­han­den) wer­den die erfor­der­li­chen sta­ti­schen Nach­wei­se geführt. Die­se wer­den dann durch eine Kon­struk­ti­ons­zeich­nung ergänzt. Die Kon­struk­ti­ons­zeich­nung dient dem aus­füh­ren­den Unter­neh­men zur Durch­füh­rung der Maß­nah­me und für die Bestel­lung der benö­tig­ten Mate­ria­li­en. Des Wei­te­ren beinhal­tet die­se auch exak­te Anga­ben für den Ein­bau der benö­tig­ten Abfan­gun­gen in Form einer Schritt für Schritt Anleitung.

Bauphysik:

Energieberatung und energetische Gebäudesanierung:

Die Erstel­lung eines ener­ge­ti­schen Kon­zep­tes sowohl für den Neu­bau als auch für das zu sanie­ren­de Bestands­ge­bäu­de ist heut­zu­ta­ge nicht mehr weg­zu­den­ken. Vor allem im Rah­men der gefor­der­ten CO2 Ein­spa­rung gilt es, Bau­tei­le und Anla­gen­kom­po­nen­ten effi­zi­ent zu kombinieren.
Gesetz­lich gefor­der­te Nach­wei­se wie z.B. nach der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) oder dem Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) kön­nen von uns für Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäu­de erstellt wer­den. Eben­so die benö­tig­ten Ener­gie­aus­wei­se, z.B. für den Ver­kauf oder die Vermietung.
Zur wirt­schaft­li­chen Ein­hal­tung der GEG-Anfor­de­run­gen kann es hilf­reich sein, Opti­mie­run­gen bei den Nach­wei­sen durch­zu­füh­ren. Bei­spiels­wei­se kön­nen von uns Wär­me­brü­cken detail­liert nach­ge­wie­sen wer­den. Dies führt in der Regel zu deut­lich wirt­schaft­li­che­ren Lösun­gen, eben­so die exak­te Ein­ga­be der Anlagenkomponenten.

Förderprogramme für energetische Maßnahmen:

Ener­ge­ti­sche För­der­pro­gram­me kön­nen eine attrak­ti­ve Ergän­zung im Rah­men der Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung sein. Hier­bei ist vor allem die KfW mit meh­re­ren unter­schied­li­chen Pro­gram­men sicher­lich füh­rend in der Ver­ga­be von zins­güns­ti­gen Dar­le­hen und Zuschüs­sen. Ob sich ein För­der­pro­gramm für einen Neu­bau oder eine Bestands­sa­nie­rung aus wirt­schaft­li­cher Sicht lohnt, wie Anträ­ge zu stel­len sind bzw. was hier­bei zu beach­ten ist, wird von uns ana­ly­siert und Ihnen ver­ständ­lich auf­be­rei­tet. Als Grund­la­ge hier­für die­nen uns fol­gen­de Qualifikationen:

  • Ein­ge­tra­gen in die Lis­te der „Energie-Effizienz-Experten.de“. Damit kön­nen Leis­tun­gen im Bereich des KfW-Effi­zi­enz­hau­ses oder bei den KfW-Ein­zel­maß­nah­men über­nom­men wer­den. Eben­so die gefor­der­te ener­ge­ti­sche Bau­be­glei­tung im Rah­men der KfW-Förderung.
  • Zuge­las­sen bei der BAFA für die Vor­ort­be­ra­tung mit Ein­tra­gung vom 01.09.2005 um eine Vor­ort­be­ra­tung nach den Vor­ga­ben der BAFA durchzuführen.

Thermische Bauphysik

Schutz des Gebäu­des vor Ener­gie­ver­lust durch schlecht gedämm­te Bau­tei­le dient nicht nur der CO2 Ein­spa­rung. Nicht zu unter­schät­zen ist die gewünsch­te Behag­lich­keit von Räu­men. Die­se steht in direk­tem Zusam­men­hang mit den uns umge­ben­den Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tu­ren. Eine Opti­mie­rung die­ser Tem­pe­ra­tu­ren dient also dem Wohn­kom­fort und auch der Ver­mei­dung von Schim­mel­pilz an Wand­in­nen­ober­flä­chen durch z.B. höhe­re Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tu­ren. Für uns ist es mög­lich durch Berech­nung von Wär­me­brü­cken die Rah­men­be­din­gun­gen für ein gesun­des Wohn­kli­ma zu schaffen.
Auch Nach­wei­se gegen eine Über­hit­zung des Gebäu­des, den soge­nann­ten som­mer­li­chen Wär­me­schutz, kön­nen von uns geführt wer­den. In eini­gen Fäl­len reicht ein ver­ein­fach­ter Nach­weis nicht mehr aus, so dass die Räu­me über eine ther­mi­sche Simu­la­ti­on nach­ge­wie­sen wer­den müs­sen. Die­se Nach­weis­ver­fah­ren kön­nen von uns durch­ge­führt und die Ergeb­nis­se ver­ständ­lich zusam­men­ge­tra­gen werden.

Hygrothermische Nachweise

Durch spe­zi­el­le Bau­wei­sen oder aus Norm­vor­ga­ben erge­ben sich Anfor­de­run­gen an den Feuch­te­schutz, die nur mit­tels einer insta­tio­nä­ren hygro­ther­mi­schen Simu­la­ti­on nach­ge­wie­sen wer­den kön­nen. Bei­spiels­wei­se bei nicht hin­ter­lüf­te­ten Blech­dä­chern oder bei Ver­wen­dung einer Innen­däm­mung. Die­se Bau­tei­le kön­nen durch uns opti­miert und die erfor­der­li­chen Nach­wei­se geführt wer­den. Hier­für wer­den auch Hin­wei­se oder Aus­ar­bei­tun­gen über die erfor­der­li­chen Detail­an­schlüs­se erstellt und mit den ande­ren Fach­pla­nern abgestimmt.

Sachverständigentätigkeit

Beweissicherung:

Vor Bau­be­ginn kann es erfor­der­lich sein, eine Beweis­si­che­rung der umlie­gen­den Gebäu­de oder Gebäu­de­tei­le durch­zu­füh­ren. Hier­für gibt es unter­schied­li­che Grün­de. Bei Ver­bau­maß­nah­men kann es unter Umstän­den zu grö­ße­ren Erschüt­te­run­gen kom­men. Die­se füh­ren zwangs­läu­fig zu Bean­stan­dun­gen der Nach­barn. Nicht sel­ten wir­ken sich die Erschüt­te­run­gen so stark auf das Bestands­ge­bäu­de aus, dass sogar Glä­ser in einem Schrank wackeln und dadurch ein poten­zi­el­ler Scha­den sug­ge­riert wird. Durch eine Beweis­si­che­rung wird der Ist­zu­stand des Gebäu­des vor der Bau­maß­nah­me doku­men­tiert. Kommt es nach Bau­be­ginn zu Bean­stan­dun­gen, kann der doku­men­tier­te Zustand mit den sich erge­ben­den Ver­än­de­run­gen ver­gli­chen wer­den. Hier­aus lässt sich dann ein evtl. Scha­den ableiten.

Warum ist eine Beweissicherung so wichtig?

Klei­ne­re Ris­se ober Beschä­di­gun­gen sind bei Bestands­ge­bäu­den all­täg­lich. Durch die meist sehr läs­ti­ge Nach­bar­bau­maß­na­he kommt der Eigen­tü­mer zu dem Ergeb­nis, dass die klei­ne­ren Ris­se oder Beschä­di­gun­gen durch die nach­bar­li­che Maß­nah­me ent­stan­den sind. Meist ist dies aber nicht der Fall. Eine spä­te­re Abgren­zung der tat­säch­li­chen Schä­den gegen­über den nur ver­mu­te­ten Schä­den kann nicht mehr statt­fin­den. Dar­aus folgt oft ein lan­ger und teu­rer Rechts­streit. Im Fal­le einer vor­ge­la­ger­ten Beweis­si­che­rung kann eine kla­re Scha­dens­zu­ord­nung erfol­gen und die­se bei Bedarf auch vor Gericht belegt werden.

Gutachten zu Schäden an Gebäuden:

Scha­dens­bil­der bei Gebäu­den sind meist sehr kom­plex und viel­fäl­tig. Hier­bei han­delt es sich meist um die Aus­wir­kung unter­schied­lichs­ter Ein­flüs­se. Unse­re lang­jäh­ri­ge Bau­erfah­rung und die ver­tief­ten Kennt­nis­se im Bereich der Trag­werks­pla­nung (Sta­tik) und Bau­phy­sik erlau­ben eine ziel­füh­ren­de ana­ly­ti­sche Beur­tei­lung des Scha­den­bil­des. Hier­aus wer­den dann Sanie­rungs­lö­sun­gen erar­bei­tet und vor­ge­stellt…….. (noch nicht ganz fertig)