Tragwerksplanung (Statik):
Im Bereich der Tragwerksplanung werden von uns alle Leistungen angeboten. Diese beziehen sich in der Regel auf die Grundlagenermittlung, also die Festlegung der gewünschten Ziele mit anschließender Vorbemessung einzelner Systeme oder Bauteile. Im Anschluss findet die Entwurf- und Genehmigungsplanung statt, sozusagen die Verfeinerung der ersten Berechnungsergebnisse bis zur Erstellung einer prüffähigen statischen Berechnung. Die Berechnung beinhaltet immer einen Positionsplan zur besseren Übersicht und Nachvollziehbarkeit.
Diese statischen Ergebnisse sind die Grundlage zur Erstellung der Bewehrungs- bzw. Schalpläne. Ergänzt werden diese bei Bedarf durch vertiefende Konstruktionspläne. Ob bei einem Bauvorhaben alle einzelnen Schritte notwendig sind, muss auf Basis der jeweiligen Anforderungen bestimmt werden. Bei Bestandsgebäuden sind in der Regel ausführliche Details für den Übergang vom Bestands- zum Neubauteil erforderlich. Hierfür wird bereits bei der statischen Berechnung ein Positions- und Konstruktionsplan erstellt, also eine Kombination aus zwei unterschiedlichen Leistungsphasen.
evtl. Beispiel für Bewehrungsplan und Beispiel für Konstruktions- und Positionsplan.
Tragwerksplanung (Statik) im Bestand:
Umbauten im Bestand erfordern ein großes Fachwissen und viel Erfahrung. Durch die zahlreich durchgeführten Umbauten verfügen wir über beides. Beispielsweise bei der Ertüchtigung bestehender Holzbalkendecken, bei der Planung von Brettsperrholzdecken (Massivholzdecken) oder von Holz-Beton-Verbunddecken. Jede Sanierungsart bringt Vorteile, aber birgt auch Risiken. Durch eine ausführliche Analyse im Vorfeld wird ein möglichst optimales Sanierungssystem ermittelt, auch unter Berücksichtigung der Schall- und Brandschutzanforderungen.
Kleinere statische Umbaumaßnahmen im Bestand:
Des Öfteren werden in Bestandsgebäuden Räume durch Wandöffnung oder Wandentfernung zusammengelegt. Hierfür ist dann in der Regel eine statische Einschätzung über die Machbarkeit erforderlich. Wir planen und begleiten solche Maßnahmen. Nach Vorortbesichtigung und Durchsicht der Bestandsunterlagen (falls vorhanden) werden die erforderlichen statischen Nachweise geführt. Diese werden dann durch eine Konstruktionszeichnung ergänzt. Die Konstruktionszeichnung dient dem ausführenden Unternehmen zur Durchführung der Maßnahme und für die Bestellung der benötigten Materialien. Des Weiteren beinhaltet diese auch exakte Angaben für den Einbau der benötigten Abfangungen in Form einer Schritt für Schritt Anleitung.
Bauphysik:
Energieberatung und energetische Gebäudesanierung:
Die Erstellung eines energetischen Konzeptes sowohl für den Neubau als auch für das zu sanierende Bestandsgebäude ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Vor allem im Rahmen der geforderten CO2 Einsparung gilt es, Bauteile und Anlagenkomponenten effizient zu kombinieren.
Gesetzlich geforderte Nachweise wie z.B. nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) oder dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) können von uns für Wohn- und Nichtwohngebäude erstellt werden. Ebenso die benötigten Energieausweise, z.B. für den Verkauf oder die Vermietung.
Zur wirtschaftlichen Einhaltung der GEG-Anforderungen kann es hilfreich sein, Optimierungen bei den Nachweisen durchzuführen. Beispielsweise können von uns Wärmebrücken detailliert nachgewiesen werden. Dies führt in der Regel zu deutlich wirtschaftlicheren Lösungen, ebenso die exakte Eingabe der Anlagenkomponenten.
Förderprogramme für energetische Maßnahmen:
Energetische Förderprogramme können eine attraktive Ergänzung im Rahmen der Immobilienfinanzierung sein. Hierbei ist vor allem die KfW mit mehreren unterschiedlichen Programmen sicherlich führend in der Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Ob sich ein Förderprogramm für einen Neubau oder eine Bestandssanierung aus wirtschaftlicher Sicht lohnt, wie Anträge zu stellen sind bzw. was hierbei zu beachten ist, wird von uns analysiert und Ihnen verständlich aufbereitet. Als Grundlage hierfür dienen uns folgende Qualifikationen:
- Eingetragen in die Liste der „Energie-Effizienz-Experten.de“. Damit können Leistungen im Bereich des KfW-Effizienzhauses oder bei den KfW-Einzelmaßnahmen übernommen werden. Ebenso die geforderte energetische Baubegleitung im Rahmen der KfW-Förderung.
- Zugelassen bei der BAFA für die Vorortberatung mit Eintragung vom 01.09.2005 um eine Vorortberatung nach den Vorgaben der BAFA durchzuführen.
Thermische Bauphysik
Schutz des Gebäudes vor Energieverlust durch schlecht gedämmte Bauteile dient nicht nur der CO2 Einsparung. Nicht zu unterschätzen ist die gewünschte Behaglichkeit von Räumen. Diese steht in direktem Zusammenhang mit den uns umgebenden Oberflächentemperaturen. Eine Optimierung dieser Temperaturen dient also dem Wohnkomfort und auch der Vermeidung von Schimmelpilz an Wandinnenoberflächen durch z.B. höhere Oberflächentemperaturen. Für uns ist es möglich durch Berechnung von Wärmebrücken die Rahmenbedingungen für ein gesundes Wohnklima zu schaffen.
Auch Nachweise gegen eine Überhitzung des Gebäudes, den sogenannten sommerlichen Wärmeschutz, können von uns geführt werden. In einigen Fällen reicht ein vereinfachter Nachweis nicht mehr aus, so dass die Räume über eine thermische Simulation nachgewiesen werden müssen. Diese Nachweisverfahren können von uns durchgeführt und die Ergebnisse verständlich zusammengetragen werden.
Hygrothermische Nachweise
Durch spezielle Bauweisen oder aus Normvorgaben ergeben sich Anforderungen an den Feuchteschutz, die nur mittels einer instationären hygrothermischen Simulation nachgewiesen werden können. Beispielsweise bei nicht hinterlüfteten Blechdächern oder bei Verwendung einer Innendämmung. Diese Bauteile können durch uns optimiert und die erforderlichen Nachweise geführt werden. Hierfür werden auch Hinweise oder Ausarbeitungen über die erforderlichen Detailanschlüsse erstellt und mit den anderen Fachplanern abgestimmt.
Sachverständigentätigkeit
Beweissicherung:
Vor Baubeginn kann es erforderlich sein, eine Beweissicherung der umliegenden Gebäude oder Gebäudeteile durchzuführen. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Bei Verbaumaßnahmen kann es unter Umständen zu größeren Erschütterungen kommen. Diese führen zwangsläufig zu Beanstandungen der Nachbarn. Nicht selten wirken sich die Erschütterungen so stark auf das Bestandsgebäude aus, dass sogar Gläser in einem Schrank wackeln und dadurch ein potenzieller Schaden suggeriert wird. Durch eine Beweissicherung wird der Istzustand des Gebäudes vor der Baumaßnahme dokumentiert. Kommt es nach Baubeginn zu Beanstandungen, kann der dokumentierte Zustand mit den sich ergebenden Veränderungen verglichen werden. Hieraus lässt sich dann ein evtl. Schaden ableiten.
Warum ist eine Beweissicherung so wichtig?
Kleinere Risse ober Beschädigungen sind bei Bestandsgebäuden alltäglich. Durch die meist sehr lästige Nachbarbaumaßnahe kommt der Eigentümer zu dem Ergebnis, dass die kleineren Risse oder Beschädigungen durch die nachbarliche Maßnahme entstanden sind. Meist ist dies aber nicht der Fall. Eine spätere Abgrenzung der tatsächlichen Schäden gegenüber den nur vermuteten Schäden kann nicht mehr stattfinden. Daraus folgt oft ein langer und teurer Rechtsstreit. Im Falle einer vorgelagerten Beweissicherung kann eine klare Schadenszuordnung erfolgen und diese bei Bedarf auch vor Gericht belegt werden.
Gutachten zu Schäden an Gebäuden:
Schadensbilder bei Gebäuden sind meist sehr komplex und vielfältig. Hierbei handelt es sich meist um die Auswirkung unterschiedlichster Einflüsse. Unsere langjährige Bauerfahrung und die vertieften Kenntnisse im Bereich der Tragwerksplanung (Statik) und Bauphysik erlauben eine zielführende analytische Beurteilung des Schadenbildes. Hieraus werden dann Sanierungslösungen erarbeitet und vorgestellt…….. (noch nicht ganz fertig)