Beweissicherung
Vor Baubeginn kann es erforderlich sein, eine Beweissicherung der umliegenden Gebäude oder Gebäudeteile durchzuführen. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Bei Verbaumaßnahmen kann es unter Umständen zu größeren Erschütterungen kommen. Diese führen zwangsläufig zu Beanstandungen der Nachbarn. Nicht selten wirken sich die Erschütterungen so stark auf das Bestandsgebäude aus, dass sogar Gläser in einem Schrank wackeln und dadurch ein potenzieller Schaden suggeriert wird. Durch eine Beweissicherung wird der Istzustand des Gebäudes vor der Baumaßnahme dokumentiert. Kommt es nach Baubeginn zu Beanstandungen, kann der dokumentierte Zustand mit den sich ergebenden Veränderungen verglichen werden. Hieraus lässt sich dann ein evtl. Schaden ableiten.
Warum ist eine Beweissicherung so wichtig?
Kleinere Risse ober Beschädigungen sind bei Bestandsgebäuden alltäglich. Durch die meist sehr lästige Nachbarbaumaßnahe kommt der Eigentümer zu dem Ergebnis, dass die kleineren Risse oder Beschädigungen durch die nachbarliche Maßnahme entstanden sind. Meist ist dies aber nicht der Fall. Eine spätere Abgrenzung der tatsächlichen Schäden gegenüber den nur vermuteten Schäden kann nicht mehr stattfinden. Daraus folgt oft ein langer und teurer Rechtsstreit. Im Falle einer vorgelagerten Beweissicherung kann eine klare Schadenszuordnung erfolgen und diese bei Bedarf auch vor Gericht belegt werden.
Gutachten zu Schäden an Gebäuden
Schadensbilder bei Gebäuden sind meist sehr komplex und vielfältig. Hierbei handelt es sich meist um die Auswirkung unterschiedlichster Einflüsse. Unsere langjährige Bauerfahrung und die vertieften Kenntnisse im Bereich der Tragwerksplanung (Statik) und Bauphysik erlauben eine zielführende analytische Beurteilung des Schadenbildes. Hieraus werden dann Sanierungslösungen erarbeitet und vorgestellt.
Begleitung nachbarlicher Baumaßnahmen
Wir unterstützen Sie im Falle einer nachbarlichen Baumaßnahme. Umbaumaßnahmen des Nachbarn durch z.B. die Entfernung und Erneuerung statisch relevanter Bauteile oder die Unterfangung gemeinsamer Grenzwände wirken sich auch auf den Nachbarn aus. Hierdurch entsteht in der Regel eine gewisse Unsicherheit, da die nachbarlichen Maßnahmen nicht eingeschätzt oder statisch bewertet werden können. Unsere Leistung besteht darin, die nachbarliche Baumaßnahme durch Sichtung von Planunterlagen und Gesprächen mit der Gegenseite einschätzen zu können und die Ergebnisse verständlich für den Auftraggeber aufzubereiten. Auch eine weitere Begleitung der Baumaßnahme, Prüfung von Berechnungen und Ausführungsplänen gehören zu unseren Aufgaben.
Nicht zuletzt geht es hierbei um die Schadensminimierung, z.B. durch Setzungsrisse am eigenen Gebäude.